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Gelaber zu neuer ECU und andere Themen....

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25 Aug. 2021 11:36 #4731 von Luy1
§106 (12):
Mit Motorrädern und Motorfahrrädern darf außer dem Lenker nur eine weitere Person befördert werden. Mit Motorrädern, dreirädrigen Kraftfahrzeugen ohne geschlossenen kabinenartigen Aufbau sowie vierrädrigen Kraftfahrzeugen, die insbesondere durch Lenkstange, Bedienungs- und Anzeigeelemente sowie Sitzbank Charakterzüge eines Kraftrades aufweisen, dürfen nur Personen befördert werden, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben und die für Beifahrer vorgesehenen Fußrasten erreichen können. Mit Motorrädern mit Beiwagen dürfen Kinder, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nur befördert werden, wenn sie mittels geeigneter Kinderrückhalteeinrichtungen, die sicher im Beiwagen befestigt sind, oder mittels Sicherheitsgurt entsprechend gesichert befördert werden und wenn die seitlichen Ränder des Beiwagens mindestens bis zur Brusthöhe der Kinder reichen und der Beiwagen einen Überrollbügel aufweist, oder es sich um einen geschlossenen kabinenartigen Beiwagen handelt. Mit Motorfahrrädern dürfen Kinder, die das achte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nur auf Kindersitzen gemäß § 26 Abs. 5 befördert werden, die der Größe des Kindes entsprechen.

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25 Aug. 2021 13:47 #4732 von william
Gralle
Vielleicht sollten wa so'n heidnisch germanisches opferfest zelebrieren?So mit nackisch ummet Feuer rum...usw...?

IN TREUE FEST

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25 Aug. 2021 13:53 #4733 von Nokli

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25 Aug. 2021 14:11 #4734 von Luy1
Bin dabei 

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25 Aug. 2021 16:21 #4735 von Gralle
@william: 
Wir vastehen uns prächtig! 

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 Heidnisch un nackisch und det janze brimborium wat dazu jehört - da setz ick mir ooch in irjend jemandet freiet Beiboot nur um hin zu kommen! Sch... uff'n Überrollbügel, irjendwo hab ick noch so'n altgermanischen Helm rum liegen! 

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Aba ick befürchte, wir werden hier gleich wieda in een anderet Thema verfrachtet - aba jenau aus solchen Gründen is man ja meen' Vorschlag der Laberecke jefolgt! Ick bedanke mir nochmal herzlichst bei @trialer!

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25 Aug. 2021 16:26 #4736 von Andi1200XRT
Andi1200XRT antwortete auf Gelaber zu neuer ECU und andere Themen....

§106 (12):
Mit Motorrädern und Motorfahrrädern darf außer dem Lenker nur eine weitere Person befördert werden. Mit Motorrädern, dreirädrigen Kraftfahrzeugen ohne geschlossenen kabinenartigen Aufbau sowie vierrädrigen Kraftfahrzeugen, die insbesondere durch Lenkstange, Bedienungs- und Anzeigeelemente sowie Sitzbank Charakterzüge eines Kraftrades aufweisen, dürfen nur Personen befördert werden, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben und die für Beifahrer vorgesehenen Fußrasten erreichen können. Mit Motorrädern mit Beiwagen dürfen Kinder, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nur befördert werden, wenn sie mittels geeigneter Kinderrückhalteeinrichtungen, die sicher im Beiwagen befestigt sind, oder mittels Sicherheitsgurt entsprechend gesichert befördert werden und wenn die seitlichen Ränder des Beiwagens mindestens bis zur Brusthöhe der Kinder reichen und der Beiwagen einen Überrollbügel aufweist, oder es sich um einen geschlossenen kabinenartigen Beiwagen handelt. Mit Motorfahrrädern dürfen Kinder, die das achte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nur auf Kindersitzen gemäß § 26 Abs. 5 befördert werden, die der Größe des Kindes entsprechen.
Le... m... am....  A...
Diese Bergbauern sind ja echt noch einfallsreicher als wir. Das muss ich mir mal in Ruhe durchlesen. 

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